ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
BSTools GmbH (Inkl. Consulting, IT-Handel, Event/DJing & Company Sounds)
A. ALLGEMEINER TEIL (Gültig für alle Leistungsbereiche)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BSTools GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Das Leistungsportfolio gliedert sich in vier Bereiche:
- Teil B: Verkauf von Hardware und Überlassung von Standardsoftware.
- Teil C: Consulting, IT-Dienstleistungen sowie Event-Services (DJing).
- Teil D: „Company Sounds“, KI-Content-Erstellung und Kreativleistungen.
- Teil E: Cloud-Services (SaaS), Web-Apps und Plattformen (z. B. App-Baukasten, Preisschildgenerator).
- Teil F: Schlussbestimmungen
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese AGB keine zulässigen Abweichungen enthalten.
§ 2 Vertragsschluss im Online-Shop
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar (Invitatio ad offerendum).
(2) Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab.
(3) Die automatisierte E-Mail (Zugangsbestätigung) stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch eine separate Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung (z.B. Zusendung der Ware oder Download-Link) zustande.
§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind – sofern im Angebot nicht anders vermerkt – sofort oder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 4 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
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B. BESONDERER TEIL: VERKAUF VON HARDWARE & STANDARDSOFTWARE
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 6 Gewährleistung (Kauf)
(1) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) nachgekommen ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
§ 7 Nutzungsrechte an Standardsoftware
Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht ausschließliche Recht, die gelieferte Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Vervielfältigung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
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C. BESONDERER TEIL: CONSULTING, IT-SERVICES & EVENT (SMBeats)
§ 8 Art der Leistung (Dienstvertrag & Künstlerische Freiheit) (1) Soweit Beratungs-, Schulungs- oder IT-Unterstützungsleistungen vereinbart sind, erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen (§ 611 BGB). Ein konkreter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als „Werkvertrag“ bezeichnet wurde. (2) Bei DJ-Dienstleistungen (SM Beats) erbringt der Auftragnehmer eine künstlerische Darbietung im vereinbarten Zeitrahmen. Die Art und Form des Gastspiels sowie das Musik-Repertoire liegen ausschließlich beim Auftragnehmer. Individuelle Musikwünsche während des Auftritts werden nicht garantiert, sondern sind vorab abzustimmen.
§ 9 Pflichten des Veranstalters (Kunden) (1) Technik & Sicherheit: Der Veranstalter bereitet die Veranstaltung mit Sorgfalt vor. Bühne und Anlage sind vor Nässe zu schützen (bei Open-Air zwingend zu überdachen). Der Veranstalter sorgt für VDE-gerechte Stromanschlüsse in Bühnennähe. (2) PA & Licht: Sofern Beschallungs- und Lichtanlage nicht über den Auftragnehmer gebucht werden, stellt der Veranstalter eine für die Location ausreichend dimensionierte Anlage samt fähigem Personal zur Verfügung. (3) Verpflegung & Garderobe: Der Veranstalter stellt dem Künstler und seinem Team am Veranstaltungsort angemessene Speisen und Getränke sowie einen sauberen, abschließbaren Raum (Garderobe) unentgeltlich zur Verfügung.
§ 10 GEMA, Genehmigungen & Aufzeichnungen (1) Der Veranstalter holt alle erforderlichen Genehmigungen ein und meldet die Veranstaltung rechtzeitig bei der GEMA an. Sämtliche GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. (2) Ton- und Videoaufzeichnungen des Auftritts bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Private Fotos sind gestattet.
§ 11 Ausfall, Krankheit & Stornierung (1) Ist der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt), an der Leistung gehindert, entfällt der Vergütungsanspruch. Schadensersatzansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen. (2) Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Veranstalter das Wetterrisiko. (3) Sagt der Veranstalter die Veranstaltung ohne wichtigen Grund ab, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 615 BGB).
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D. BESONDERER TEIL: COMPANY SOUNDS & KI-SERVICES
§ 12 Leistungsgegenstand & KI-Einsatz
(1) Bei „Company Sounds“ erstellt der Auftragnehmer Audioinhalte mittels Generativer KI sowie menschlicher Kuration.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeiten basieren. Abweichungen im Rahmen der technologischen Varianz stellen keinen Mangel dar.
(3) Onboarding & Auswahl: Der Auftragnehmer liefert Entwürfe zur Auswahl (Anzahl gemäß Artikelbeschreibung). Im Preis sind zwei Revisionsrunden für den ausgewählten Track enthalten.
§ 13 Nutzungsrechte (Buyout) & Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, exklusive Nutzungsrecht an den Ergebnissen ein (inkl. Social Media, POS).
(2) Hinweis: Rein KI-generierte Inhalte genießen nach aktuellem Stand ggf. keinen vollen Urheberrechtsschutz. Der Auftragnehmer überträgt jedoch alle ihm zustehenden Leistungsschutzrechte (Tonträgerrechte) auf den Auftraggeber.
(3) Der Auftragnehmer gewährleistet die Nutzung kommerzieller Lizenzen („Paid Plans“) der KI-Tools.
§ 14 Haftungsausschluss (KI)
Eine Haftung für zufällige Ähnlichkeiten der KI-Ergebnisse mit bestehenden Werken Dritter ist ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft (z.B. durch vorsätzliche Eingabe geschützter Texte).
§ 15 KI-Transparenz
Gemäß EU AI Act weist der Auftragnehmer darauf hin, dass die Inhalte künstlich erzeugt wurden. Der Auftraggeber ist für etwaige Kennzeichnungspflichten bei der Veröffentlichung verantwortlich.
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E. BESONDERER TEIL: CLOUD-SERVICES (SAAS), WEB APPS & PLATTFORMEN
§ 16 Leistungsgegenstand & Technische Basis
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber webbasierte Softwarelösungen (Software-as-a-Service) zur Verfügung. Dies umfasst Plattformen zur Erstellung und Verwaltung von Applikationen (Web Apps/PWA) sowie Tools zur digitalen Prozessunterstützung (z.B. Preisschildgeneratoren).
(2) Der Leistungsumfang umfasst – je nach gebuchtem Paket – den Zugriff auf den App-Konfigurator, das Hosting der Web-App sowie optional die Einreichung in App-Stores (Apple/Google).
(3) Verfügbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine Verfügbarkeit der App-Server von 99,5 % im Jahresmittel. Wartungsarbeiten bleiben hierbei außer Betracht.
§ 17 App Stores & Veröffentlichung
(1) Sofern die Veröffentlichung in App Stores (Google Play, Apple App Store) vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer nur die technische Einreichung und Begleitung des Prozesses.
(2) Erfolgsaussicht: Die Entscheidung über die Aufnahme der App trifft allein der jeweilige Store-Betreiber (Apple/Google). Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Veröffentlichung. Eine Ablehnung durch den Store-Betreiber entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung der Vergütung für die Erstellung.
(3) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Richtlinien der App Stores (z.B. keine verbotenen Inhalte) selbst verantwortlich.
§ 18 Laufzeit & Verlängerung (Abo-Verträge)
(1) Sofern im Shop ein Produkt mit wiederkehrender Zahlung (Abonnement/Wartung) erworben wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.
(2) Verlängerung (B2B): Ist der Auftraggeber Unternehmer, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Verlängerung (B2C): Ist der Auftraggeber Verbraucher, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar.
§ 19 Fair Use Policy (Traffic-Grenzen)
Um die Stabilität für alle Kunden zu gewährleisten, gilt eine „Fair Use Policy“. Pro App-Projekt sind folgende Nutzungsgrenzen im Standardpreis enthalten:
* Maximal 5.000 Besucher (Traffic) pro Tag.
* Maximal 50.000 registrierte Nutzer pro App.
Bei dauerhafter Überschreitung dieser Grenzen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Rücksprache ein Upgrade auf ein leistungsfähigeres Server-Paket zu verlangen.
§ 20 Inhalte & Freistellung
(1) Der Auftraggeber ist für alle Inhalte (Texte, Bilder, Push-Nachrichten), die er in die App einstellt, allein verantwortlich.
(2) Es ist untersagt, rechtswidrige, pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte einzustellen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen durch Bilder in der App) frei. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Apps bei Rechtsverletzungen sofort offline zu nehmen (Notice-and-Takedown).
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F. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Ansbach.